Kirchliches Arbeitsrecht- Dritter Weg- Herr Esser

Die Attraktivität kirchlicher Arbeitsplätze: Dr. Klaus Esser lobt

Tarifdebatte: Caritas unterstreicht Vorteile kirchlicher Vergütungsmodelle

In der aktuellen Tarifdebatte betont die #Caritas die Vorteile der Vergütungen für Beschäftigte in kirchlichen Diensten. Im Vergleich zu privaten und gemeinnützigen nichtkirchlichen Einrichtungen schneiden die kirchlichen Vergütungen in der Regel besser ab. Dies betrifft insbesondere die Angestellten von #Caritas und #Diakonie, die von tariflich vereinbarten Vergütungen, einer betrieblichen Altersversorgung und diversen sozialen Zusatzleistungen profitieren.

Flächendeckende Tarifbindung durch den „Dritten Weg“

Durch den #Dritten Weg der Kirchen im #Arbeitsrecht wird eine flächendeckende Tarifbindung in kirchlichen Einrichtungen erreicht. Dieser Weg schließt auch kleinere und mittlere kirchliche Einrichtungen ein und vermeidet konventionelle Arbeitskämpfe. Streik und Aussperrung werden durch ein Vermittlungsverfahren ersetzt, das im Streitfall zu verbindlichen Ergebnissen führt. Ein aktuelles Beispiel ist die kürzlich erzielte Gesamtregelung zur Befristung von Dienstverhältnissen in der katholischen Kirche – ein Thema, das im staatlichen Recht noch umstritten ist.

Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen

Im Gegensatz zu vielen nichtkirchlichen Betrieben gibt es in fast allen kirchlichen Einrichtungen Mitarbeitervertretungen mit Rechten, die denen von Betriebs- oder Personalräten nach dem Betriebsverfassungsgesetz entsprechen. Dies stärkt die Mitbestimmung der Beschäftigten und fördert ein gerechteres Arbeitsumfeld.

Öffnung der kirchlichen Einrichtungen für Menschen ohne religiöse Zugehörigkeit

Die bischöfliche Grundordnung wurde in den letzten Jahren umfassend reformiert. Diese Änderungen haben dazu geführt, dass sich die Mitarbeit in kirchlichen und Caritas-Einrichtungen nun stärker für Menschen anderer oder keiner religiösen Zugehörigkeit öffnet. Frühere Kritikpunkte, wie die Ausgrenzung von Geschiedenen und Wiederverheirateten oder die fehlende Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, wurden somit adressiert und behoben.

Positive Entwicklungen in der Bezahlung

Dr. Klaus Esser, Geschäftsführer der #Bethanien Kinderdörfer gGmbH, sieht die Entwicklungen in den letzten Jahren positiv. „Die Tarifsteigerungen der letzten zwei Jahre haben die Gehälter der vorwiegend im pädagogischen Bereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bethanien Kinderdörfer und Kindertagesstätten erheblich verbessert. Der früher vorhandene „schlechte Ruf“ der kirchlichen und sozialen Einrichtungen wegen der schlechten Gehälter ist heute nicht mehr stimmig. Heute werden Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen im Vergleich mit anderen Berufsgruppen gut bezahlt. Die Attraktivität dieser Arbeitsbereiche hat heute zwei Säulen: eine gute Bezahlung und eine sinnvolle Tätigkeit.“
Diese positiven Entwicklungen in der Bezahlung und die verbesserten Arbeitsbedingungen tragen maßgeblich dazu bei, dass kirchliche Einrichtungen als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen werden. Die Kombination aus fairer Vergütung und sinnstiftender Tätigkeit macht diese Arbeitsbereiche besonders ansprechend.

 

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